Tilidin: BtM und ausgenommene Zubereitung. Wann gilt die Höchstmengenvorgabe?

Die Bundesopiumstelle hat heute klargestellt, dass bei der Verordnung von Tilidin-haltigen Arzneimitteln nur für die Verschreibung als BtM - Tilidin-Tropfen (= nicht-retardiertes Tilidin) - die Höchstmengen-Regelung gemäß § 2 BtMVV gilt.

Tilidin ist grundsätzlich Betäubungsmittel der Anlage III BtMG.

Zubereitungen aus Tilidinhydrochlorid (Tilidin-HCl) sind jedoch nur dann BtM-haltige Arzneimittel, wenn es sich bei den betreffenden (Fertig-)Arzneimitteln um eine (unretardierte) Lösung von Tilidin-HCl handelt und diese in Form von Tropfen angeboten werden. Für deren Verschreibung muss seit 2013 ein BtM-Rezept ausgestellt werden.

Retardierte Tabletten oder Kapseln mit Tilidin-HCl sind ausgenommene Zubereitungen. Ihre Verschreibung erfolgt auf einem Normalrezept. Das (Fertig-)Arzneimittel mit retardiertem Tilidin-HCl ist somit ein normales verschreibungspflichtiges Arzneimittel.

Gemäß § 2 BtM-Verschreibungsverordnung (BtMVV) gilt für das Betäubungsmittel Tilidin die Vorgabe, dass innerhalb von 30 Tagen maximal 18.000 mg Tilidin verordnet werden können. Tilidin  steht dabei für alle denkbaren Salzformen (in Deutschland findet hier ausschließlich Tilidin-HCl Verwendung). Ist zu einer adäquaten Therapie eine höhere Menge erforderlich, dann ist dies jederzeit möglich. Allerdings muss der Arzt in diesem Fall das betreffende BtM-Rezept mit dem Buchstaben "A" kennzeichnen. Tut er das nicht, so begeht er eine Straftat gemäß § 29 BtMG.

Auch wenn nun nebeneinander Tilidin-HCl-haltige Retardtabletten und zusätzlich Tilidin-HCl-haltige Tropfen verordnet werden, so ist im Prinzip nur für das Verschreiben der Tropfen ein BtM-Rezept erforderlich. Nur diese Menge fließt in die Vorgabe der Höchstmenge von 18.000 mg Tilidin in 30 Tagen ein. Eine Addition der Mengen von Tilidin-HCl aus der Verschreibung der beiden Darreichungen findet nicht statt. Nur wenn innerhalb von 30 Tagen 3 Flaschen einer Tilidin-HCl-haltigen Lösung in der Packungsgröße 100 ml  auf drei verschiedenen Rezepten verschrieben werden sollten, ist das Kennzeichnen des letzten mit dem Buchstaben "A" verpflichtend. Damit liegt nämlich die Gesamtmenge der Verschreibung von Tilidin-HCl in der Größe von ca. 22.230 mg.

Die gleichzeitige Verschreibung beider Darreichungsformen an einen Patienten kann auf einem einzigen Rezept erfolgen: einem BtM-Rezept. Die Ausstellung eines weiteren normalen Rezeptes für die ausgenommene Zubereitung (Retard-Tropfen/Kapseln) ist nicht erforderlich, da auf einem BtM-Rezept auch Nicht-BtM-Arzneimittel verschrieben werden können.

Quelle: Meine Anfrage an die Bundesopiumstelle vom 20. Februar 2015 und die heutige (25. Februar 2015) Antwort von Apotheker Schomakers, Leiter des Fachgebiets 84 (BtM-Angelegenheiten bei Apothekern und Ärzten). Auskunft liegt schriftlich vor.

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