Alte BtM-Rezepte verlieren Gültigkeit

Alte BtM-Rezepte verlieren zum 01. Januar 2015 ihre Gültigkeit und dürfen ab diesem Datum nicht mehr verwendet werden.

Die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt seit dem 04.03.2013 neue Betäubungsmittelrezeptformulare (BtM-Rezepte) aus. Das BtM-Rezept wurde am 15.02.2013 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht (BAnz AT 15.02.2013 B6)

Das Wichtigste vorab: Die alten BtM-Rezepte behalten bis zum 31.12.2014 ihre Gültigkeit. Ärztinnen und Ärzte sollten auf keinen Fall alte BtM-Rezepte unaufgefordert an die Bundesopiumstelle zurücksenden, um sie gegen neue BtM-Rezepte einzutauschen. Die alten BtM-Rezepte sollten verwendet werden bis sie vollständig aufgebraucht sind. Die Regelungen für das Ausfüllen der BtM-Rezepte ändern sich nicht.

Die am 31.12.2014 ausgestellten BtM-Rezepte auf den alten Formblättern dürfen von Apotheken nur noch bis zum 07.01.2015 bedient werden.

Danach dürfen Apotheken BtM-haltige Arzneimittel nur noch über Verschreibung auf den neuen Rezept-Formularen abgeben.

Eine Rücksendung der alten, unbenutzten und nun nicht mehr einsatzbaren Formulare ist nicht vorgesehen. Ärzte sollen diese wie alle BtM-Dokumente 3 Jahre aufbewahren. Danach können diese vernichtet werden.

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