Vernichtungsprotokoll BtM: Amtliche Mustervorlage

Die Bundesopiumstelle bietet eine Mustervorlage zum Ausstellen eines Vernichtungsprotokolls an, welches von Inhabern einer betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnis nach § 3 BtM verwendet werden kann.

Die pdf-Vorlage ist eine Arbeitshilfe und enthält entsprechende Felder auf denen alle notwendigen Angaben eingetragen werden können. Sie eignet sich bestens für die Verwendung bei der Abgabe der Halbjahresmeldungen, da hier alle Angaben in übersichtlicher und quasi „standardisierter“ Form abgebildet sind.

Die Verwendung ist keine Pflicht, jedoch ein sinnvolles Angebot der Behörde zur Vereinfachung und Vereinheitlichung von Dokumentations- und Meldevorgängen im Rahmen der Anforderungen aus dem BtMG. Das Protokoll kann bei der Bundesopiumstelle formlos angefordert oder von dieser Homepage heruntergeladen werden.

Die Vorlage ist jedoch nicht dazu gedacht, dass Apotheken sie verwenden, um dort vorgenommene Vernichtungen von BtM der Behörde anzuzeigen.

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