ADHS-Therapeutikum Methylphenidat: Verbrauch nach 20 Jahren erstmals gesunken

Zum ersten Mal seit 20 Jahren ist der Verbrauch des ADHS-Therapeutikums Methylphenidat in der Bundesrepublik Deutschland nicht weiter angestiegen. Dies geht aus der aktuellen Statistik des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hervor. 2013 wurden bundesweit 1.803 kg Methylphenidat verbraucht, während es im Jahr zuvor noch 1.839 kg waren. Im Laufe der letzten 10 Jahre hatte sich der Verbrauch verdreifacht. Arzneimittel mit dem Wirkstoff Methylphenidat sind zur Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörungen (ADHS) zugelassen.

„Von einer echten Abwärtstendenz können wir derzeit sicherlich noch nicht sprechen. Gleichwohl werten wir diesen ersten leichten Rückgang nach dem massiven Anstieg der vergangenen 20 Jahre als ein positives Signal, das möglicherweise auf einen kritischeren Umgang mit Methylphenidat hindeutet“, sagte Prof. Dr. Walter Schwerdtfeger, Präsident des BfArM.

Am größten war der Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit 91 % im Jahr 2000. Bis 2008 stieg der Verbrauch dann jährlich um durchschnittlich 17 %, seit 2009 nur noch um etwa 3 %. 2013 sank der Verbrauch erstmals leicht um rund 2 %.
Die Hintergründe für den stetigen Verbrauchsanstieg von Methylphenidat sind vielfältig und auch unter Fachleuten umstritten: Neben verbesserten Diagnosemöglichkeiten bei ADHS und einer früher einsetzenden Therapie im Kindesalter, können auch Fehl- und Übertherapie als Ursache des Anstiegs nicht ausgeschlossen werden. ADHS ist eine psychische Störung, die meist durch Symptome wie Unaufmerksamkeit und Überaktivität bzw. Impulsivität auffällt. Die Krankheit beginnt im Kindesalter und besteht häufig bis ins Erwachsenenalter fort. Die Anwendung von Methylphenidat erfolgt stets im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie, wenn sich andere therapeutische Maßnahmen allein als unzureichend erwiesen haben. Sie muss unter Aufsicht eines Spezialisten für Verhaltensstörungen durchgeführt werden.

Die Ausweitung der Zulassung von Methylphenidat auf die Behandlung Erwachsener mit ADHS in 2011 hat nicht zu einem außergewöhnlichen Verbrauchsanstieg geführt. Ärztinnen und Ärzte haben jedoch seither mehr Handlungssicherheit bei der Verordnung bekommen, da die Anwendung bei Erwachsenen zuvor nur „off-label“ möglich war.
Die Verbrauchsmengen, die das BfArM ermittelt, beziehen sich auf den Erwerb von Methylphenidat durch Apotheken in Form von Fertigarzneimitteln. Dieser Erwerb wird zur Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs vom BfArM registriert. Die Verordnungszahlen sowie die Anzahl der mit Methylphenidat behandelten Kinder und Erwachsenen werden dabei nicht durch das BfArM erfasst. Gleichwohl spiegelt die mengenmäßige Veränderung beim Erwerb die Zunahme der ärztlichen Verordnungen zur Behandlung von ADHS wider.

http://www.bfarm.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/mitteil2014/pm05-2014.html

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